>> unsere Hauptanliegen >>      Direkte Demokratie          Verfassungsklage für eine würdevolle Rente          Konzept für eine auskömmliche Altersversorgung und vieles mehr.  

Mit einem Klick auf das Thema gelangen Sie direkt auf die richtige Seite.

Lobbyismus ist eine Bezeichnung für eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen, Verbände oder Branchen durch die Pflege persönlicher Verbindungen den vom Bürger mit der Regierung beauftragte Politiker zu ihren Gunsten zu beeinflussen versuchen.
Dies führt zumindest zum Verdacht auf Forteilnahme (Bestechung) und/oder Amtsmissbrauch.

  1. Ein Politiker darf keine Tätigkeit außerhalb des ihm vom Bürger zugedachten Amtes ausüben. Dies gilt insbesondere für Beraterverträge, Aufsichtsratsposten oder sonstige Positionen, da diese unweigerlich zu einem Interessenkonflikt führen.
  2. Es ist zu prüfen, ob selbstständige Tätigkeiten von Familienangehörigen und/oder Verwandten die Gefahr von Interessenkonflikten hervorrufen.
  3. Es dürfen neben ihrer Abgeordnetentätigkeit und Vergütung keine Nebeneinkünfte gleich welcher Art getätigt werden.
  4. Die Verstrickung von Politik und Wirtschaft muss unterbunden werden.